Ein Kostenvoranschlag stellt ein verbindliches Versprechen der Werkstatt dar, das Fahrzeug für einen festen Preis zu reparieren. Es berücksichtigt nicht die Wertminderung des Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungswertes , den Restwert, den Nutzungsausfall etc. Dadurch entstehen Ihnen erhebliche finanzielle Nachteile. Zudem hat es keinerlei beweissichernde Funktion vor Gericht.
Deshalb:
Bei einem Schaden > 750€ sollten Sie IMMER einen Sachverständigen beauftragen. Ob der Schaden den Betrag von 750€ übersteigt, können wir Ihnen kostenlos und unverbindlich vor Ort bei der Besichtigung ihres Fahrzeuges sagen.