Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag stellt ein verbindliches Versprechen der Werkstatt dar, das Fahrzeug für einen festen Preis zu reparieren. Es berücksichtigt nicht die Wertminderung des Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungswertes , den Restwert, den Nutzungsausfall etc. Dadurch entstehen Ihnen erhebliche finanzielle Nachteile. Zudem hat es keinerlei beweissichernde Funktion vor Gericht.

Deshalb:
Bei einem Schaden > 750€ sollten Sie IMMER einen Sachverständigen beauftragen. Ob der Schaden den Betrag von 750€ übersteigt, können wir Ihnen kostenlos und unverbindlich vor Ort bei der Besichtigung ihres Fahrzeuges sagen.