Geld statt Reparatur

Geld statt Reparatur

  • Ihnen bleibt es überlassen ob Sie mit dem Schadensbetrag, den die gegnerische Versicherung an Sie zahlt das Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Die gegenerische Versicherung darf Ihnen nicht vorschreiben was Sie machen müssen. Diese Art der Abrechnung nennt man fiktive Abrechnung.

 

  • Bitte beachten: Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und zu diesem Zweck – falls erforderlich – verkehrssicher (teil-) reparieren lässt (BGH, Urteil vom 29. April 2008 – VI ZR 220/07).